
Bundeskanzler Friedrich Merz sieht trotz der Iran-Krise keinen Anlass, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auszusetzen. „Eine Notlage, wie sie im Grundgesetz vorgezeichnet ist für zusätzliche Schuldenaufnahme, die sehe ich im Augenblick nicht. Ich verstehe diese Debatte offen gestanden nicht, wir haben Schulden genug“, sagte der CDU-Chef bei der Klausur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin. Auch das SPD-geführte Bundesfinanzministerium betonte, man bereite derzeit keine Haushaltsnotlage vor – eine Voraussetzung dafür, die Schuldenbremse vorübergehend außer Kraft zu setzen.
Ausgelöst hatte die Debatte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Er hatte am Wochenende mit Blick auf den Krieg der USA und Israels gegen den Iran und mögliche gravierende wirtschaftliche Folgen für Deutschland gefordert, im Extremfall auch eine Aussetzung der Schuldenbremse zu erwägen. Der Staat habe die Aufgabe, einen Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. In einem solchen Szenario müsse „im schlimmsten Fall“ auch eine vom Bundestag beschlossene Haushaltsnotlage auf den Tisch, die per Überschreitungsbeschluss zusätzliche Kreditaufnahme erlauben würde.
Vertreter von CDU und CSU reagierten umgehend ablehnend. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach von einem „klaren Auftrag zur Haushaltskonsolidierung“ und sah „keine Anzeichen für eine Haushaltsnotlage“. Merz verwies darauf, dass die bereits Anfang vergangenen Jahres beschlossene zusätzliche Schuldenaufnahme für Verteidigung und Infrastruktur „hart an der Grenze dessen“ liege, was akzeptabel sei. Die Frage, ob darüber hinaus weitere Kredite notwendig seien, stelle sich ihm nicht.
Über die aktuellen Etatfragen hinaus rückte Merz auch den europäischen Rahmen in den Fokus. Deutschland müsse „irgendwann wieder“ die Euro-Stabilitätskriterien des Maastricht-Vertrags einhalten, sagte er mit Blick auf die zulässige Verschuldung im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung. Aus Sicht der Union entfernt sich die Bundesrepublik davon derzeit eher, statt wieder näher heranzurücken. Damit setzt der Kanzler im Konflikt mit der SPD-Fraktion klar auf Haushaltsdisziplin und eine strikte Auslegung der Schuldenbremse – auch unter den Unsicherheiten, die der Iran-Krieg für die deutsche Wirtschaft mit sich bringen könnte.

Eine große Mehrheit der Bundesbürger stellt sich laut einer neuen Erhebung gegen mögliche Einschnitte bei den Leistungen der Pflegeversicherung. 77 Prozent der erwachsenen Bevölkerung halten es für überhaupt oder eher nicht akzeptabel, den Zugang zu Pflegegraden zu erschweren. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Instituts YouGov im Auftrag des Sozialverbands VdK hervor, die Mitte April unter mehr als 2.300 Menschen durchgeführt wurde.
Die Befragten reagierten insbesondere sensibel auf Vorschläge, die Einstufung in einen höheren Pflegegrad zu verschärfen: 72 Prozent lehnen dies ab. Auch Kürzungen bei den Leistungen im niedrigsten Pflegegrad stoßen auf deutliche Vorbehalte. 71 Prozent bewerten eine Reduzierung der Leistungen in Pflegegrad 1 als überhaupt oder eher nicht akzeptabel. Nach Einschätzung des VdK könnten hiervon etwa Zuschüsse für den Hausnotruf oder für Pflegehilfsmittel betroffen sein. 55 Prozent äußerten sich zudem ablehnend zu möglichen Zusammenfassungen und Deckelungen von Leistungen.
Die Diskussion über die künftige Finanzierung der Pflegeversicherung läuft vor dem Hintergrund spürbarer Haushaltszwänge. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte bereits im Dezember Reformoptionen skizziert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verwies damals auf begrenzte Mittel, die zielgerichteter eingesetzt werden müssten, und kündigte eine grundlegende Finanzreform der Pflegeversicherung bis Ende 2026 an. Die bestehenden Leistungen sollen dabei nach ihren Worten kritisch überprüft werden.
Im April stellte Warken Pläne für eine Pflegereform für Mitte Mai in Aussicht. Nach ihren Angaben klafft allein im kommenden Jahr eine Finanzierungslücke von sechs Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Die Ministerin betonte zugleich, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht allein lassen zu wollen. Parallel dazu hatte das Bundeskabinett erst kürzlich Gesetzesplänen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zugestimmt, die für gesetzlich Versicherte höhere Zuzahlungen und Leistungseinschnitte vorsehen – ein Signal, dass der finanzielle Spielraum im Gesundheitswesen insgesamt enger wird.