
Im Südwesten Mecklenburg-Vorpommerns soll der Eichenprozessionsspinner in diesem Jahr erneut aus der Luft bekämpft werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim kündigte an, entlang ausgewählter Straßenabschnitte per Hubschrauber ein spezielles Biozid auszubringen. Die Planungen für den Einsatz seien weit fortgeschritten und sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden. Je nach Wetterlage ist der Flugtermin für Mitte bis Ende Mai vorgesehen, nachdem ein vergleichbarer Einsatz zuletzt im Jahr 2023 stattgefunden hatte.
Hintergrund sind die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, als sich die Raupen des Schmetterlings unerwartet stark ausbreiteten und die Behörden nach eigenen Angaben ein bislang in Mecklenburg-Vorpommern nicht dokumentiertes Befallsniveau registrierten. Besonders betroffen war erneut der Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zu einer Bekämpfung aus der Luft kam es 2024 nicht mehr, weil die Raupen zu diesem Zeitpunkt bereits verpuppt waren und den Wirkstoff nicht mehr aufgenommen hätten.
Die mikroskopisch kleinen Brennhaare der Eichenprozessionsspinner-Raupen gelten als potenziell gesundheitsgefährdend. Beim Menschen können sie stark juckende allergische Hautreaktionen, Entzündungen an den Augen und Reizungen der oberen Atemwege auslösen. Behörden warnen daher ausdrücklich davor, die Raupen oder ihre Nester zu berühren. Ein Kontakt mit den Härchen ist allerdings auch indirekt möglich, etwa durch Luftverwehungen, was den Handlungsdruck auf die Kommunen erhöht.
Die nun vorgesehenen Behandlungsabschnitte an Alleen, Straßen und Wegen werden auf Basis der Überwachung des vergangenen Jahres ausgewählt. Landkreis und Landesamt für Gesundheit und Soziales erfassen dafür jährlich an rund 150 Straßenabschnitten die Zahl der Nester in jeweils 20 Eichen; ergänzende Hinweise kommen von Straßenmeistereien und Gemeinden. Zusätzlich fließt ein, in welchem Ausmaß Anwohnerinnen und Anwohner voraussichtlich betroffen sein könnten. Für die Dauer der Flüge müssen die betroffenen Straßenabschnitte kurzfristig gesperrt werden. Nach Angaben des Landkreises soll dabei ein biologisches Biozid zum Einsatz kommen.

Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.
Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.
Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.
Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.
Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.