
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Rechte der Opposition im Landtag deutlich gestärkt und der bisherigen Praxis der Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler Grenzen gesetzt. In einem Urteil zum Umgang mit Beweisanträgen in Untersuchungsausschüssen entschieden die Richter, dass die Mehrheit der Opposition Auskünfte nicht ohne Weiteres verweigern darf. Anlass war ein Konflikt im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zum Nürnberger Zukunftsmuseum, der vor drei Jahren eingerichtet worden war.
In dem Ausschuss, der Fragen rund um Standortwahl und Rahmenbedingungen des Zukunftsmuseums klären sollte, hatten SPD, Grüne und die damals noch im Landtag vertretene FDP weitere Unterlagen angefordert. Konkret ging es unter anderem um Einsicht in die Korrespondenz der Staatsregierung mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof zur Prüfung des Projekts. Die Regierungsfraktionen lehnten die entsprechenden Beweisanträge wiederholt im Ausschuss und später auch im Plenum ab – aus Sicht von CSU und Freien Wählern wären damit Bereiche der internen Willensbildung der Exekutive unzulässig ausgeleuchtet worden.
Der Verfassungsgerichtshof stellte nun fest, dass diese Ablehnung die verfassungsmäßigen Rechte der Oppositionsfraktionen verletzt habe (Az. Vf. 15-IVa-23). Zwar bestätigten die Richter, dass auch Untersuchungsausschüsse nicht den internen Kernbereich der Regierungsarbeit ausforschen dürfen, etwa Kabinettsberatungen. Das parlamentarische Informationsrecht entfalle jedoch nicht automatisch, sobald entsprechende Akten berührt sind. Untersuchungsausschüsse könnten „alle erforderlichen Beweise erheben“, und die Minderheit im Landtag habe ein eigenständiges Recht, Beweise anzufordern. Die Mehrheit dürfe solche Anträge nur ablehnen, wenn sie tragfähig begründe, dass die Grenzen zulässiger Beweiserhebung überschritten würden.
Für die konkrete Auseinandersetzung im Zukunftsmuseums-Ausschuss bleibt das Urteil weitgehend ohne praktische Folgen, weil der zugrunde liegende Konflikt bereits zurückliegt. Der Verfassungsgerichtshof betonte jedoch, mit der Entscheidung solle „auch für die Zukunft der Rechtsfrieden gesichert werden“. Die Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen werten das Urteil als klaren Erfolg und als Korrektur einer aus ihrer Sicht blockierenden Informationspolitik. Zugleich setzt die Entscheidung ein Signal für kommende Untersuchungsausschüsse im Freistaat: Die parlamentarische Minderheit kann sich künftig stärker auf ihre verfassungsrechtlich geschützten Kontrollrechte berufen, während die Regierungsmehrheit ihre Zurückhaltung von Unterlagen präziser begründen muss.

Heftige Windböen haben in Teilen Nordrhein-Westfalens am Morgen den Bahn- und Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt. In Mönchengladbach kollidierte eine Regionalbahn mit einem Baum, der auf die Gleise gestürzt war. Rund 30 Fahrgäste waren in dem Zug, sie blieben unverletzt und wurden von der Feuerwehr aus dem Zug evakuiert. Polizei und Feuerwehr warnten Autofahrer zugleich vor herabgestürzten Ästen und Bäumen, die den Berufsverkehr behindern könnten.
Bei dem Zusammenstoß in der Nähe von Mönchengladbach wurde nach Bahnangaben die Oberleitung stark beschädigt. In einer ersten Einschätzung ging das Unternehmen davon aus, dass die Reparatur mehrere Tage dauern könnte. Auf der Strecke zwischen Rommerskirchen und Mönchengladbach verkehren daher zunächst ausschließlich Ersatzbusse. Betroffen sind Züge der Linien RE8 (Koblenz–Köln–Mönchengladbach) und RB27 (Koblenz–Rommerskirchen–Mönchengladbach), die aus Richtung Köln kommend in Rommerskirchen enden.
Für Fahrgäste gibt es Umleitungs- und Ausweichmöglichkeiten. Die eingesetzten Busse halten an allen Bahnhöfen zwischen Rommerskirchen und Mönchengladbach. Reisende, die direkt von Köln nach Mönchengladbach fahren wollen, können laut Bahn auf die Linien RE6, RE7 oder S11 ausweichen, die eine andere Route nehmen und von der Sperrung nicht betroffen sind. Auch aus Neuss und Grevenbroich bestehen Ausweichverbindungen über alternative Bahnstrecken.
Die Sturmlage traf nicht nur den Raum Mönchengladbach. Zwischen Aachen und Herzogenrath, zwischen Kempen und Krefeld, zwischen Wuppertal und Essen sowie zwischen Solingen und Hilden stürzten ebenfalls Bäume auf die Gleise. Diese Strecken konnten jedoch nach und nach wieder freigegeben werden. Vor allem in einem Streifen von Aachen über das Rheinland bis ins Bergische Land waren Polizei und Feuerwehr im Dauereinsatz. Im Kreis Mettmann gingen in den Morgenstunden zahlreiche Notrufe ein, weil umgestürzte Bäume Straßen blockierten und damit den Berufsverkehr bremsten.
Auch in Wuppertal meldete die Feuerwehr eine Vielzahl von Einsätzen. Dort kippten Bäume um, Äste und Dachziegel fielen auf Straßen und Gehwege. In einem Fall stürzte im Stadtteil Heckinghausen ein rund 80 Zentimeter dicker Baum auf drei geparkte Autos und beschädigte zudem das Dach eines Wohnhauses. Angaben zu Verletzten lagen zunächst nicht vor. Die Einsatzkräfte waren weiter damit beschäftigt, Verkehrswege zu räumen und Gefahrenstellen zu sichern.