Landrat Schmidt verliert Eilverfahren: Bürgermeisterwahl in Strausberg nicht ungültig

11.03.2026


Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat im Eilverfahren entschieden, dass die Absage der gesamten Bürgermeisterwahl in Strausberg durch den Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), rechtswidrig ist. Damit hat sich der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner zunächst erfolgreich gegen das Eingreifen der Kommunalaufsichtsbehörde gewehrt. Das Gericht stellte klar, dass der Landrat nicht befugt war, während der Durchführung der Wahl die gesamte Abstimmung abzusagen.

Der Landrat hatte die Wahl vom 15. Februar wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt und die für Mitte März geplante Stichwahl folglich abgesagt. Im Fokus der Vorwürfe stand dabei das Postfach der Stadt für Wahlbriefe, das sich in einer Postfiliale befindet, die dem Kandidaten Hübner gehört. Nach Einschätzung des Landkreises lagen schwere Mängel bei der Organisation und Durchführung der Wahl vor.

Bürgermeisterkandidat Hübner sieht sich durch die Vorgänge gezielt in Misskredit gebracht. "Man hat mich aktiv diskreditiert", sagte er und verwies auf das Recht auf Unschuldsvermutung. Hübner sprach von einer Kampagne gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) ermittelt unterdessen wegen des Verdachts der Wahlfälschung, wobei Durchsuchungen stattfanden. Der Landrat hatte zuvor Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Der gerichtliche Beschluss bedeutet, dass die Stichwahl um das Rathausamt in Strausberg stattfinden muss. Allerdings kann der Landrat gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. Damit bleibt der Ausgang des Wahlverfahrens in der brandenburgischen Stadt vorerst weiter ungewiss, während die rechtliche Auseinandersetzung ihren Fortgang nimmt.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.