Im Streit um die Finanzierung von Rettungsfahrten in Brandenburg hat Gesundheitsminister René Wilke ein Moratorium für drohende Gebührenbescheide verkündet. Nach einem Spitzentreffen mit Landkreisen, kreisfreien Städten und Krankenkassen sind die Pläne einzelner Kommunen, Bürger erstmals direkt für Rettungseinsätze zur Kasse zu bitten, vorerst gestoppt. Eine dauerhafte Lösung steht noch aus, soll nun aber in weiteren Verhandlungen erarbeitet werden. Einigkeit besteht laut Wilke darin, dass Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können wollen, die Kosten für Rettungseinsätze nicht privat tragen zu müssen.
Auslöser der Auseinandersetzung war die Ankündigung der Stadt Cottbus, ab Ende März Gebührenbescheide für Rettungseinsätze zu verschicken – zunächst für Einsätze ab Januar 2025. Die Kommune begründete den Schritt mit einer Finanzierungslücke, weil die Krankenkassen nach Darstellung der Stadt nicht bereit seien, die vollen Kosten für 2025 zu übernehmen. Die Ersatzkassen wiesen das zurück und betonen, man zahle „selbstverständlich“ für gesetzlich vorgesehene, transparente und ordnungsgemäß kalkulierte Rettungsdienstleistungen. Nicht akzeptabel seien dagegen Kostenansätze, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder gebührenrechtlich nicht ansatzfähig seien.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, wie stark die Ausgaben für den Rettungsdienst steigen dürfen und wie diese Steigerungen belegt werden. Der Verband der Ersatzkassen Berlin-Brandenburg fordert transparente und plausible Zahlen. In Cottbus halten die Kassen eine Kostensteigerung von rund 30 Prozent von 2024 auf 2025 nach eigenen Angaben für nicht plausibel. Ähnliche Konflikte gibt es im Landkreis Dahme-Spreewald, wo ebenfalls Gebührenbescheide drohten. Landrat Sven Herzberger machte deutlich, dass Bürger die Notrufnummer 112 wählen können müssten, ohne Angst vor späteren Gebührenbescheiden zu haben.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist die Lage im Land heterogen: In acht Landkreisen oder kreisfreien Städten sind die Finanzierungsfragen für den Rettungsdienst geklärt, weitere acht verhandeln noch mit den Kassen. Cottbus und Dahme-Spreewald gelten dabei als besondere Problemfälle. Dennoch sieht Minister Wilke auf allen Seiten die Bereitschaft zur Einigung, um zusätzliche Belastungen der Bürger zu vermeiden. Kommunalvertreter wie die Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick und die Uckermärker Landrätin Karina Dörk betonen eine gemeinsame Mitverantwortung für eine tragfähige und dauerhafte Lösung der Rettungsdienstfinanzierung.

Volkswagen ruft weltweit mehr als 90.000 Elektrofahrzeuge der Marken VW und Cupra in die Werkstätten zurück, nachdem in Hochvoltbatterien Batteriemodule festgestellt wurden, die nicht der Spezifikation entsprechen. Laut Einträgen in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) reicht das mögliche Fehlerspektrum von reduzierter Reichweite und einer gelben Warnleuchte im Cockpit bis hin zu einer potenziellen Brandgefahr in seltenen Einzelfällen. Betroffen sind nach Konzernangaben knapp 75.000 Fahrzeuge der Marke VW und gut 19.000 Modelle von Cupra.
Der Rückruf umfasst bei Volkswagen die E-Modelle ID.3, ID.4, ID.5 sowie den Kleinbus ID.Buzz, die im Zeitraum vom 24. Juni 2023 bis zum 23. August 2024 produziert wurden. Bei Cupra ist das Modell Born betroffen, gefertigt zwischen dem 7. Februar 2022 und dem 21. April 2024. In Deutschland allein müssen rund 28.000 Fahrzeuge in die Werkstätten, davon etwa 22.000 VW-Modelle und 6.000 Fahrzeuge der Marke Cupra. Ein Sprecher von Volkswagen bestätigte die Maßnahme und verwies darauf, dass die Sicherheit der Kunden oberste Priorität habe.
Zur Behebung der potenziellen Risiken setzt der Konzern auf eine Kombination aus Software-Update und technischer Prüfung der Hochvoltbatterien. In den Werkstätten wird zunächst die Steuerungssoftware aktualisiert und anschließend der Zustand der Batterie überprüft. Falls erforderlich, sollen einzelne Module der Batterie ausgetauscht werden, anstatt komplette Akkupakete zu ersetzen. Der Ansatz folgt einem Trend in der Elektroautoindustrie, mit gezielten Softwareeingriffen und modularen Reparaturen Kosten zu begrenzen und die Umweltbelastung durch großflächige Batteriewechsel zu reduzieren.
Dem KBA sind bislang keine Fälle bekannt, in denen es im Zusammenhang mit den beanstandeten Batteriemodulen zu Sach- oder Personenschäden gekommen ist. Die Rückrufaktion findet damit vor allem vorsorglich statt, während Hersteller und Behörden die Zuverlässigkeit von Hochvoltbatterien bei wachsenden Stückzahlen im Elektroautomarkt zunehmend in den Mittelpunkt ihrer Sicherheitsstrategien rücken.