
Mit Beginn des Herbstsemesters tritt in Österreich ein neues Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum Alter von 14 Jahren in Kraft. Unterstützung für das Verhüllungsverbot kommt zwar grundsätzlich vom Vorsitzenden des Sozialdemokratischen LehrerInnenvereins (SLÖ), Thomas Bulant, doch der Gewerkschafter hält die Maßnahme für unausgewogen und zu kurz gegriffen. Aus seiner Sicht adressiert die Regelung nur einen Ausschnitt eines viel breiteren Problems: das ungeklärte Verhältnis von Schule und Religion.
Bulant plädiert dafür, Religion insgesamt aus dem schulischen Raum herauszuhalten. „Für mich hat Religion in der Schule nichts verloren und da gehört auch das Kopftuch dazu“, sagt er. Eine klare Linie, wonach Religion ausschließlich Privatsache sei und in der Schule nicht stattfinde, würde aus seiner Sicht viele Konflikte entschärfen. Stattdessen würden nun muslimische Mädchen per Gesetz zu Täterinnen erklärt, während ihre Eltern mit Geldbußen von bis zu 800 Euro rechnen müssten – auch in Fällen, in denen sie das Verhalten ihrer Töchter während der Unterrichtszeit gar nicht maßgeblich beeinflussen können.
Der Lehrervertreter kritisiert zudem, dass die neue Regelung erneut nur eine bestimmte Gruppe betreffe und damit rechtlich angreifbar sein könnte. Schon 2020 war ein Kopftuchverbot für Volksschülerinnen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, weil es sich einseitig auf muslimische Mädchen bezog. Eine konsequente Trennung von Schule und Religion über alle Konfessionen hinweg, so Bulant, würde aus seiner Sicht verhindern, dass einzelne religiöse Symbole oder Praktiken gesondert reguliert und damit politisch und juristisch besonders aufgeladen werden.
Praktische Probleme erwartet Bulant auch im Schulalltag. Die Lehrkräfte seien als öffentlich Bedienstete verpflichtet, das Verbot zu kontrollieren und durchzusetzen. Offene Fragen zur Umsetzung und zu den Auswirkungen auf das Schulklima sieht er jedoch nicht ausreichend beantwortet. Er vermisst klare Verantwortung seitens des Bildungsministeriums für die „atmosphärischen Konsequenzen“ vor Ort. Darüber hinaus fordert der Gewerkschafter, auch gegen Burschen vorzugehen, die sich – mit Verweis auf religiöse Normen – als „Sittenwächter“ gegenüber Mitschülerinnen aufspielen. Ohne eine umfassende, alle Religionen betreffende Regelung, fürchtet Bulant, bleibe das neue Kopftuchverbot eine isolierte Maßnahme, die Spannungen eher verstärke als löse.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.