Konflikt um Tempo beim Jugendschutz online: Schön verlangt Respekt für Expertenarbeit

12.03.2026


In der Auseinandersetzung um strengere Regeln für soziale Netzwerke für Jugendliche hat die Co-Vorsitzende der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, Nadine Schön, die Politik zu mehr Zurückhaltung beim Tempo gemahnt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission mit 18 Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis solle ihre Arbeit im vereinbarten Rahmen abschließen können, sagte sie dem „Tagesspiegel“. Sie rate der Politik „dringend“, das Gremium in Ruhe arbeiten zu lassen.

Auslöser der Debatte sind Forderungen nach schnellerem Handeln, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Schwesig hatte betont, es wäre wichtig, dass die Expertenkommission früher zu Ergebnissen komme. Schön verwies dagegen auf den zugesagten Zeitraum von knapp einem Jahr für die Erarbeitung der Empfehlungen und forderte „Respekt vor der Zeit und dem Engagement der Fachleute“, die die Aufgabe ehrenamtlich neben anderen Verpflichtungen wahrnähmen.

Inhaltlich geht es der Kommission nach Darstellung Schöns um deutlich mehr als nur die Frage eines möglichen Mindestalters für die Nutzung sozialer Netzwerke. Im Mittelpunkt stünden umfassende Konzepte für Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Die Empfehlungen sollen bis zum Sommer vorliegen und eine Bestandsaufnahme zum Ist-Zustand des Jugendmedienschutzes im Netz einschließen.

Auf den politischen Ruf nach mehr Tempo reagiert das Gremium dennoch mit einem Entgegenkommen: Teile der Ergebnisse sollen früher veröffentlicht werden. Konkret will die Kommission die Bestandsaufnahme sowie konkrete Handlungsempfehlungen vorziehen und beide Bausteine nach Schöns Angaben noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorlegen. Damit versucht das Gremium, den Wunsch nach schneller Orientierung zu bedienen, ohne den ursprünglich vereinbarten Arbeitsrahmen grundlegend zu verändern.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.