Iran-Krieg belastet Frankfurter Börse - Dax im Minus

11.03.2026


FRANKFURT (dpa-AFX/awp international) - Der deutsche Leitindex Dax hat am Freitag eine äußerst schwache Börsenwoche mit weiteren Verlusten abgeschlossen. Nach anfänglichen Erholungsversuchen im frühen Handel gab der Index am Nachmittag nach und stand im Minus. Die Anleger reagierten weiterhin nervös auf die Entwicklungen im Nahen Osten, wo der Iran-Krieg das beherrschende Thema bleibt.

Obwohl die Kampfkraft des Irans nach US-Einschätzungen erheblich geschwächt ist, weitet Teheran den Krieg in der Region weiter aus. Besondere Verunsicherung löste zuletzt der deutliche Anstieg der Ölpreise aus, nachdem Katar vor schwerwiegenden Folgen des Konflikts für Energielieferungen gewarnt hatte. Die daraus resultierenden Inflationsrisiken wurden jedoch durch schwache Arbeitsmarktdaten etwas relativiert.

Die Wochenbilanz des Dax fällt mit einem Minus von gut sechs bis sieben Prozent tiefrot aus. Einen höheren Verlust verzeichnete der Index zuletzt Anfang April, als US-Präsident Donald Trump die Finanzmärkte mit Zollankündigungen in Aufruhr versetzt hatte. Ulrich Kater, Chefvolkswirt der Dekabank, wies auf die mit dem Militäreinsatz verbundenen Risiken hin: "Der Angriff auf den Iran ist angesichts der Dimension des Militäreinsatzes und der generell fragilen Lage im Nahen Osten mit Risiken verbunden."

Laut Kater haben sich zwei zentrale Risiken - die systematische Zerstörung von Ölförderanlagen und die langfristige Schließung der Straße von Hormus - in den ersten Tagen nach den Luftangriffen nicht materialisiert. Sollte die Deutung zutreffen, dass der Iran und seine Helfer zu einer umfassenden Aktion nicht in der Lage sind, blieben die Auswirkungen auf Rohstoff- und Finanzmärkte weiter moderat. Derweil erholten sich im aktuellen Umfeld Aktien aus dem Rüstungssektor von ihrer jüngsten Talfahrt, da die Aussicht auf andauernde geopolitische Konflikte das Anlegerinteresse nährt.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.