
Der österreichische Aktienmarkt hat zum Wochenbeginn deutlich nachgegeben. Der Leitindex ATX schloss am Montag 1,29 Prozent tiefer bei 6.005,89 Punkten, der breiter gefasste ATX Prime verlor 1,23 Prozent auf 2.967,43 Zähler. Damit folgte Wien einem uneinheitlichen, von geopolitischen Risiken geprägten europäischen Umfeld. Zwischenzeitliche Entspannungssignale aus dem Nahen Osten sorgten zwar für eine leichte Stabilisierung, konnten die Verluste jedoch nicht vollständig wettmachen.
Im Fokus der Investoren standen die jüngsten militärischen Auseinandersetzungen zwischen Iran und Israel. Beide Seiten meldeten Raketen- und Luftangriffe und warnten vor einer Eskalation, zugleich sorgten Erklärungen zur Beendigung der jeweiligen Operationen für vorsichtigen Optimismus. US-Präsident Donald Trump rief beide Länder wiederholt zur sofortigen Einstellung der Angriffe auf. Die zwischenzeitlich deutlich gestiegenen Ölpreise gaben im Tagesverlauf wieder einen Teil ihrer Aufschläge ab, was sich auch auf Energie- und Chemiewerte auswirkte.
Auf Unternehmensebene prägten vor allem Dividendenabschläge und Druck auf zyklische Sektoren das Bild. OMV-Aktien verloren im Verlauf rund 6 bis knapp 7 Prozent, wurden jedoch ex Dividende gehandelt und damit technisch belastet. Deutliche Rückgänge verzeichneten zudem Industriewerte wie Voestalpine und Wienerberger, die um etwa drei Prozent nachgaben. CA Immo zählte mit Abschlägen von rund 2 bis knapp 3 Prozent ebenfalls zu den größeren Verlierern, während Polytec im prime market nach Dividendenstichtag um 1,75 Prozent nach unten drehte.
Gegen den Trend konnten einzelne Titel zulegen. AT&S drehte nach anfänglichen Verlusten ins Plus und führte zeitweise die Gewinnerliste im Leitindex mit einem Anstieg von rund 4,2 Prozent an. Im prime market zeigten sich auch EuroTeleSites und FACC im grünen Bereich. Die Kursrückgänge bei den schwer gewichteten Banken fielen vergleichsweise moderat aus: RBI, Erste Group und BAWAG verbuchten jeweils nur geringe Verluste, ebenso der Versorger EVN. Insgesamt blieb das Nachrichtenaufkommen aus den heimischen Unternehmen überschaubar, sodass der Handel weitgehend von makroökonomischen und geopolitischen Faktoren bestimmt wurde.

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.