Investoreneinstieg gescheitert: Nothegger meldet Konkurs an

10.03.2026


Das Tiroler Transport- und Logistikunternehmen Nothegger Transport Logistik GmbH mit Sitz in St. Ulrich am Pillersee ist insolvent. Am Landesgericht Innsbruck wurde am Montag auf Antrag der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) das Konkursverfahren eröffnet. Das 1992 gegründete Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben rund 300 Mitarbeiter und unterhält neben dem Hauptsitz in Tirol auch Standorte in Hohenems (Vorarlberg), Wels und Pichl (Oberösterreich). Die Gläubigerschutzverbände Creditreform, KSV1870 und der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) bestätigten die Verfahrenseröffnung.

Die Passiva des Unternehmens belaufen sich laut AKV auf rund 15 Millionen Euro. Als Hauptgläubiger werden die ÖGK mit Verbindlichkeiten in Höhe von etwa 3,2 Millionen Euro, das Finanzamt mit rund 1,8 Millionen Euro und Banken mit etwa 9,3 Millionen Euro genannt. Im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens seien zwar Teilzahlungen geleistet worden, eine Entkräftung der Zahlungsunfähigkeit sei jedoch nicht gelungen. Geschäftsführender Gesellschafter ist Karl Nothegger, weitere Anteile hält die Nothegger Holding GmbH.

Als wesentlicher Faktor für die finanzielle Schieflage werden Stundungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen während der Corona-Pandemie genannt. Laut KSV1870 habe das Unternehmen diese Möglichkeit "großzügig in Anspruch genommen" und sei bei fälliger Rückzahlung nicht in der Lage gewesen, entsprechende Vorsorge zu treffen. Zudem scheiterte laut Angaben des Geschäftsführers im Vorfeld der Insolvenz der geplante Einstieg eines Investors sowie der kurzfristige Verkauf einer Liegenschaft, wodurch notwendige Liquidität nicht rechtzeitig beschafft werden konnte.

Als Aktiva kann das Unternehmen seinen umfangreichen Fuhrpark einbringen. Die firmeneigenen Fahrzeuge werden auf 9,7 Millionen Euro geschätzt, hinzu kommen fremdfinanzierte bzw. Leasingfahrzeuge im Wert von etwa 7,4 Millionen Euro. Die Betriebsliegenschaft in St. Ulrich am Pillersee wurde mit 1,9 Millionen Euro bewertet, zudem bestehen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen wie der Nothegger Immobilien GmbH. Ob eine Sanierung oder Fortführung des Betriebs angestrebt wird, ist derzeit noch unklar. Die Situation bedeutet unsichere Zeiten für die betroffenen Mitarbeiter.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.