Gewinnsprung bei Hugo Boss dank Kostendisziplin

10.03.2026


Der Modekonzern Hugo Boss hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem leichten Umsatzrückgang, aber einer deutlichen Steigerung der Profitabilität abgeschlossen. Der Umsatz fiel um ein Prozent auf 4,27 Milliarden Euro, währungsbereinigt stieg er jedoch um zwei Prozent. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) kletterte um acht Prozent auf 391 Millionen Euro, was einer EBIT-Marge von 9,2 Prozent entspricht. Der Nettogewinn belief sich auf 249 Millionen Euro, ein Plus von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen übertrafen die Erwartungen der Analysten.

Die positive Entwicklung wurde maßgeblich von einem robusten vierten Quartal getragen. In den letzten drei Monaten des Jahres 2025 wuchs der währungsbereinigte Konzernumsatz um sieben Prozent. Das EBIT stieg überproportional um 22 Prozent auf 154 Millionen Euro, wodurch sich die operative Marge im Quartal auf 12,0 Prozent verbesserte. Vor Steuern erzielte das Unternehmen im Schlussquartal 140 Millionen Euro, nach 112 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Der Quartalsgewinn belief sich auf 109 Millionen Euro.

Für das laufende Jahr 2026 bestätigte das Management die bereits im Dezember angekündigte vorsichtige Prognose. Hugo Boss erwartet einen währungsbereinigten Umsatzrückgang im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich. Das EBIT soll auf 300 bis 350 Millionen Euro sinken. Das Unternehmen hat das Jahr als Übergangsjahr deklariert, in dem ein Rückgang von Umsatz und Gewinn in Kauf genommen wird, um sich strategisch neu auszurichten und mittelfristig wieder an frühere Profitabilitätsniveaus anzuknüpfen. Analysten erwarten im Konsens für 2026 einen Umsatz von 3,9 Milliarden Euro und ein EBIT von 317 Millionen Euro.

Die gesteigerte Profitabilität im abgelaufenen Jahr ist vor allem auf gezielte Einsparungen zurückzuführen. Trotz der schwachen Wirtschaftsentwicklung und des leichten nominalen Umsatzrückgangs gelang es dem Konzern, seine operative Marge um 80 Basispunkte zu verbessern. Die Aktie von Hugo Boss reagierte positiv auf die Veröffentlichung der Zahlen und legte an der Börse deutlich zu. Die Leistung unterstreicht die Fähigkeit des Unternehmens, in einem herausfordernden Marktumfeld durch Kostendisziplin Ergebnisse zu erzielen.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.