Trotz leicht gestiegener Ausgaben bleibt der Investitionsstau an Hessens Schulen nach Einschätzung der Bildungsgewerkschaft GEW enorm: Mindestens sechs Milliarden Euro fehlen für Bau und Sanierung, teilte die Gewerkschaft unter Verweis auf eigene Berechnungen mit. „Möglicherweise liegt der Wert auch deutlich höher. Leider will die Landesregierung es nicht genau wissen und verweigert eine Abfrage“, sagte der hessische GEW-Vorsitzende Thilo Hartmann. Die Schätzung stützt sich auf Daten des Statistischen Landesamts und zusätzliche Recherchen, in die nach GEW-Angaben auch Bauausgaben ausgegliederter Unternehmen eingeflossen sind, die in der offiziellen Statistik nicht auftauchen.
Nach GEW-Berechnungen sind die realen Investitionen und Unterhaltungsausgaben im Jahr 2024 zwar moderat gestiegen. Zwischen 1992 und 2024 wurden landesweit im Schnitt 804 Euro pro Schülerin und Schüler jährlich in den Schulbau und die Schulinfrastruktur investiert, nach 795 Euro im Jahr zuvor. Die Gewerkschaft sieht darin aber keinen Durchbruch, sondern lediglich eine leichte Korrektur nach oben. Viele Gebäude seien weiterhin marode, Klassen würden in Containern unterrichtet, Toilettenanlagen seien oft in schlechtem Zustand und an zahlreichen Standorten fehle es grundsätzlich an Platz.
Die GEW warnt, dass die Finanzlage vieler Kommunen eine Beseitigung des Sanierungsstaus unmöglich mache. „In jedem Fall sind die hessischen Kommunen nicht in der Lage, den bestehenden Investitionsbedarf im Schulbau zu decken“, so Hartmann. Die schwache Entwicklung der Schulbauausgaben und die knappen Kassen vor Ort drohten das Problem maroder Schulen zu einem Dauerzustand werden zu lassen. Aus Sicht der Gewerkschaft steht deshalb auch das Land in der Pflicht. Sie fordert ein eigenes Schulbau-Investitionsprogramm, weil die bisherige Unterstützung von Land und Bund aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken.
Das Kultusministerium verweist hingegen auf die Zuständigkeit der Schulträger, also kreisfreie Städte und Landkreise, wenn es um Bau und Infrastruktur der Schulen geht. Diese würden von Land und Bund finanziell unterstützt, betonte das Ministerium auf Anfrage. Wie groß der tatsächliche Investitionsbedarf aus Sicht der Landesregierung ist, bleibt jedoch offen. Konkrete, landesweit erhobene Zahlen zum Zustand der Gebäude gibt es nach Darstellung der GEW bislang nicht – ein Umstand, den die Gewerkschaft als zentrales Hindernis für eine zielgerichtete Planung bezeichnet.
Die Investitionen in den Schulbau unterscheiden sich regional deutlich. Nach GEW-Angaben lag der Hochtaunuskreis mit durchschnittlich 1.500 Euro pro Schülerin und Schüler an der Spitze, während die Stadt Kassel mit 331 Euro das Schlusslicht bildete. Die Gewerkschaft warnt, dass solche Unterschiede die Bildungsbedingungen im Land weiter auseinanderdriften lassen könnten. Der jüngste Zwischenfall an einer Schule in Marburg, wo an der Astrid-Lindgren-Schule ein Teil der Decke auf einer Fläche von vier mal vier Metern herabgestürzt sein soll, dient der GEW als Beispiel dafür, welche Folgen ein über Jahre aufgestauter Sanierungsbedarf haben kann.

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.