GEW attackiert Landesregierung wegen fehlender Bestandsaufnahme im Schulbau

10.06.2026


Trotz leicht gestiegener Ausgaben bleibt der Investitionsstau an Hessens Schulen nach Einschätzung der Bildungsgewerkschaft GEW enorm: Mindestens sechs Milliarden Euro fehlen für Bau und Sanierung, teilte die Gewerkschaft unter Verweis auf eigene Berechnungen mit. „Möglicherweise liegt der Wert auch deutlich höher. Leider will die Landesregierung es nicht genau wissen und verweigert eine Abfrage“, sagte der hessische GEW-Vorsitzende Thilo Hartmann. Die Schätzung stützt sich auf Daten des Statistischen Landesamts und zusätzliche Recherchen, in die nach GEW-Angaben auch Bauausgaben ausgegliederter Unternehmen eingeflossen sind, die in der offiziellen Statistik nicht auftauchen.

Nach GEW-Berechnungen sind die realen Investitionen und Unterhaltungsausgaben im Jahr 2024 zwar moderat gestiegen. Zwischen 1992 und 2024 wurden landesweit im Schnitt 804 Euro pro Schülerin und Schüler jährlich in den Schulbau und die Schulinfrastruktur investiert, nach 795 Euro im Jahr zuvor. Die Gewerkschaft sieht darin aber keinen Durchbruch, sondern lediglich eine leichte Korrektur nach oben. Viele Gebäude seien weiterhin marode, Klassen würden in Containern unterrichtet, Toilettenanlagen seien oft in schlechtem Zustand und an zahlreichen Standorten fehle es grundsätzlich an Platz.

Die GEW warnt, dass die Finanzlage vieler Kommunen eine Beseitigung des Sanierungsstaus unmöglich mache. „In jedem Fall sind die hessischen Kommunen nicht in der Lage, den bestehenden Investitionsbedarf im Schulbau zu decken“, so Hartmann. Die schwache Entwicklung der Schulbauausgaben und die knappen Kassen vor Ort drohten das Problem maroder Schulen zu einem Dauerzustand werden zu lassen. Aus Sicht der Gewerkschaft steht deshalb auch das Land in der Pflicht. Sie fordert ein eigenes Schulbau-Investitionsprogramm, weil die bisherige Unterstützung von Land und Bund aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken.

Das Kultusministerium verweist hingegen auf die Zuständigkeit der Schulträger, also kreisfreie Städte und Landkreise, wenn es um Bau und Infrastruktur der Schulen geht. Diese würden von Land und Bund finanziell unterstützt, betonte das Ministerium auf Anfrage. Wie groß der tatsächliche Investitionsbedarf aus Sicht der Landesregierung ist, bleibt jedoch offen. Konkrete, landesweit erhobene Zahlen zum Zustand der Gebäude gibt es nach Darstellung der GEW bislang nicht – ein Umstand, den die Gewerkschaft als zentrales Hindernis für eine zielgerichtete Planung bezeichnet.

Die Investitionen in den Schulbau unterscheiden sich regional deutlich. Nach GEW-Angaben lag der Hochtaunuskreis mit durchschnittlich 1.500 Euro pro Schülerin und Schüler an der Spitze, während die Stadt Kassel mit 331 Euro das Schlusslicht bildete. Die Gewerkschaft warnt, dass solche Unterschiede die Bildungsbedingungen im Land weiter auseinanderdriften lassen könnten. Der jüngste Zwischenfall an einer Schule in Marburg, wo an der Astrid-Lindgren-Schule ein Teil der Decke auf einer Fläche von vier mal vier Metern herabgestürzt sein soll, dient der GEW als Beispiel dafür, welche Folgen ein über Jahre aufgestauter Sanierungsbedarf haben kann.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.