
Die europäischen Börsen haben zu Wochenbeginn erneut Turbulenzen erlebt, ausgelöst durch den anhaltenden Konflikt im Nahen Osten und die damit verbundenen steigenden Energiepreise. Der Eurozone-Leitindex EuroStoxx 50 schloss mit einem Minus von 0,61 Prozent bei 5.685,20 Punkten, nachdem er im frühen Handel auf den tiefsten Stand seit Ende November abgesackt war. Außerhalb der Eurozone gab der britische Leitindex FTSE 100 um 0,34 Prozent auf 10.249,52 Punkte nach, während der Schweizer SMI 0,73 Prozent auf 13.000,09 Zähler einbüßte.
Vor allem der heftige Anstieg der Energiepreise schickte die Aktienkurse auf Talfahrt. Der Preis für ein Fass Rohöl der Nordseesorte Brent schnellte zeitweise um fast 30 Prozent nach oben auf knapp 120 US-Dollar, bevor er sich wieder beruhigte und zuletzt knapp unter 100 Dollar kostete. Ähnlich ausgeprägt war der Anstieg des Preises für in Amsterdam gehandeltes Flüssiggas. Trotz dieser leichten Entspannung am Ölmarkt blieben am Aktienmarkt die Inflations- und Wachstumssorgen präsent.
Mit Blick auf die mögliche Freigabe von Teilen der nationalen Ölreserven wegen des Iran-Kriegs wurde nach französischer Darstellung noch keine Entscheidung getroffen. "Soweit sind wir noch nicht", sagte Frankreichs Finanzminister Roland Lescure auf eine entsprechende Frage in Brüssel nach einem Gespräch der Finanzminister der G7-Länder. Diese Unsicherheit trägt zusätzlich zur Nervosität der Märkte bei.
Die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen und Energiepreisentwicklungen sind in verschiedenen Sektoren spürbar. Während der europäische Sektor der Öl- und Gasproduzenten als einziger Gewinne verzeichnete - wenn auch nur moderate 1,4 Prozent - bekamen die Rohstoffproduzenten die Konjunktursorgen stark zu spüren und büßten 1,8 Prozent ein. Nicola Grass, Portfolio-Manager der Zürcher Kantonalbank, schrieb zum aktuellen Marktgeschehen: "Die Schwierigkeiten bei der Wiederöffnung der Straße von Hormus halten an und Fortschritte bei einem möglichen Machtwechsel in Teheran bleiben aus." Der starke Preisanstieg der Energieträger droht die weltweite Konjunktur abzuwürgen, was wiederum die Nachfrage nach Öl und Gas erheblich drosseln könnte.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.