Firmeninsolvenzen stagnieren, Privatkonkurse ziehen an: Creditreform warnt vor falscher Entwarnung

08.10.2026


Österreichs Insolvenzsstatistik zeichnet für die ersten neun Monate 2026 ein gespaltenes Bild: Während die Zahl der Firmenpleiten laut dem Gläubigerschutzverband Creditreform geringfügig rückläufig ist, steigt die Zahl der zahlungsunfähigen Privatpersonen deutlich an. Insgesamt wurden bis Ende September 13.012 Insolvenzen registriert, ein Plus von 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Treiber dieser Entwicklung sind die Privatinsolvenzen, deren Anzahl binnen eines Jahres um 12,2 Prozent auf knapp 7.900 Fälle zulegte.

Bei den Unternehmen signalisiert die reine Fallzahl zunächst Stabilität: 5.115 Firmeninsolvenzen zwischen Jänner und September bedeuten ein Minus von 0,8 Prozent oder 41 Fällen im Vergleich zu 2025. Doch die Struktur der Pleiten hat sich verschlechtert. In mehr als 2.190 Fällen – rund 43 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen – musste das Verfahren mangels Vermögens abgewiesen werden. Diese Quote legte um 9,2 Prozent zu. Regulär eröffnete Unternehmensverfahren gingen dagegen zurück. Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer warnt daher vor einer voreiligen Entwarnung und verweist auf anhaltend hohe Kosten, schwache Nachfrage und ein schwieriges internationales Umfeld, das insbesondere margenschwache Betriebe unter Druck setzt.

Branchen wie das Bauwesen und das Beherbergungs- und Gaststättenwesen geraten in diesem Umfeld besonders in Bedrängnis. Im Bau kam es zu 666 Insolvenzen, ein Anstieg um 2,8 Prozent. Mit 27,6 Fällen je 1.000 Unternehmen liegt die Insolvenzquote hier nahezu doppelt so hoch wie der gesamtwirtschaftliche Schnitt von 13,9. In der Gastronomie und Hotellerie stiegen die Pleiten auf 620 Fälle, ein Plus von 5,3 Prozent; die Quote beträgt 14 Insolvenzen pro 1.000 Unternehmen. Für Gläubiger bedeutet der wachsende Anteil abgewiesener Firmenverfahren, dass im Fall einer Pleite zunehmend weniger Masse zur Verteilung bleibt.

Auf der privaten Seite verläuft die Entwicklung entgegengesetzt dynamisch. 7.897 Privatinsolvenzen wurden bis Ende September gezählt, im Schnitt sind das 29 Personen pro Tag, die in Österreich in die Insolvenz rutschen. Creditreform führt den kräftigen Anstieg auch auf einen Vorzieheffekt vor einer Gesetzesänderung zurück: Bis Mitte Juli war eine Entschuldung mit nur dreijähriger Rückzahlungsphase möglich. Viele Schuldner nutzten diese Frist und reichten noch rasch Anträge ein, was im Juni zu einem Plus von 48 Prozent und im Juli zu 69 Prozent mehr Privatinsolvenzen gegenüber den Vorjahresmonaten führte. Nach dem Auslaufen der verkürzten Entschuldungsphase gingen die Antragszahlen im September wieder um 24 Prozent zurück.

Regional zeigen sich deutliche Unterschiede bei den Privatinsolvenzen. Den stärksten Zuwachs verzeichnen Tirol mit plus 30,2 Prozent, gefolgt von der Steiermark mit 21,8 Prozent und dem Burgenland mit 20,4 Prozent. In Oberösterreich beträgt der Anstieg 18,8 Prozent. Absoluter und relativer Hotspot bleibt jedoch Wien: In der Bundeshauptstadt wurden bis Ende September 2.584 Privatinsolvenzen registriert, um 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Pro 10.000 erwachsene Einwohner entfallen hier 16,2 Privatinsolvenzen, während der österreichweite Durchschnitt bei 10,7 liegt. Die Zahlen unterstreichen, dass der moderate Rückgang bei den Firmenpleiten die wachsenden finanziellen Belastungen privater Haushalte und die zunehmende Ausfallgefahr für Gläubiger nicht überdeckt.

AfD-Ausschussvorsitze im Fokus: CDU in der Zwickmühle zwischen Abgrenzung und Einbindung

08.10.2026


Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.

Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.

Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.

Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.

In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.