
Vor einem Spitzentreffen mit CDU-Chef Friedrich Merz in München haben sich die führenden deutschen Wirtschaftsverbände klar gegen eine Spritpreisbremse als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten positioniert. Statt kurzfristiger Eingriffe in den Markt fordern sie von der Politik zügige und tiefgreifende Reformen, um die strukturellen Belastungen für Unternehmen und Bürger zu reduzieren.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger vom Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber (BDA) brachte die Haltung der Verbände auf den Punkt: Es zeige sich immer häufiger, dass der Ansatz nicht funktioniere, "dass wir Probleme mit Geld ersticken". Sein Kollege Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), ergänzte: "Die Zeiten, die man damit verbringen kann, Probleme wegzusubventionieren, sind vorbei."
Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), bezeichnete einen möglichen Tankrabatt als reine "Hauruck-Einzelmaßnahme". Er verwies darauf, dass die hohen Energiekosten nicht nur den Sprit betreffen, sondern die gesamte Wirtschaft belasten. Auch BDI-Präsident Peter Leibinger äußerte sich kritisch: "Jetzt zu versuchen, kurzfristig in den Markt einzugreifen, wird nichts bringen."
Stattdessen drängen die Wirtschaftsverbände auf konkrete Reformschritte, insbesondere bei den Lohnnebenkosten. Dulger forderte Erleichterungen in diesem Bereich, damit die Menschen am Monatsende mehr Netto vom Brutto haben. Die Verbandsvertreter betonten, dass die Reformpläne der Bundesregierung ihnen nicht schnell genug umgesetzt werden und mahnten eine zügige Umsetzung an.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.