Die Debatte um die Zukunft des österreichischen Bundesrats hat sich diese Woche deutlich zugespitzt. Auslöser war ein Vorstoß der NEOS, die Länderkammer des Parlaments nach einer Klubklausur gänzlich abschaffen zu wollen. In der Bundesratssitzung am Donnerstag prallten die Positionen offen aufeinander, begleitet von Zwischenrufen und scharfer Kritik an der kleinsten der drei Regierungsparteien. Bundesratspräsident Markus Stotter bezeichnete die Forderung als „höchst problematisch“ und stellte klar, dass sich die Bundesräte nicht selbst abschaffen lassen wollen.
Besonders deutlich wurde der Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle, der aktuell sowohl den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz als auch – über Tirol – eine zentrale Rolle im Bundesrat innehat. Er warf den NEOS „reinen Populismus“ vor und argumentierte, ohne Bundesrat fehle ein föderales Korrektiv im Gesetzgebungsprozess. Wer die Länderkammer beseitigen und damit die Bundesländer schwächen wolle, beschädige Parlamentarismus und eine werteorientierte Demokratie, sagte Mattle. Die Struktur von Bund, Ländern und Gemeinden genieße in der Bevölkerung eine klare Mehrheit, betonte er.
Stotter unterstrich in der Debatte die verfassungsrechtliche Funktion des Bundesrats. Die Kammer sei das einzige Organ auf Bundesebene, das die Interessen der Länder unmittelbar in den Gesetzgebungsprozess einbringe. Darüber hinaus verwies er auf die Rolle des Gremiums bei der Wahrung regionaler Interessen und auf das umfassende Kontrollrecht gegenüber der Bundesregierung. Wer den Bundesrat als „wesentlichen Bestandteil des demokratischen Systems“ in Frage stelle, schwäche nicht nur den Föderalismus, sondern die institutionelle Balance der gesamten Republik, so der Bundesratspräsident.
In einer Erklärung unter dem Titel „Bergauf für Österreich“ umriss Mattle zugleich die Schwerpunkte der Landeshauptleutekonferenz unter Tiroler Vorsitz. Neben der Verteidigung der föderalen Strukturen nannte er Wettbewerbsfähigkeit sowie das Ehrenamt als zentrale Themen. Während die NEOS ihren Vorstoß als Modernisierungsschritt verstanden wissen wollen, dominierte in der Sitzung das Bild einer Länderkammer, die ihre eigene Relevanz betont und vor einem Systemumbau ohne klares Alternativmodell warnt. Ob aus der medial angestoßenen Debatte konkrete Reformvorschläge erwachsen, bleibt vorerst offen – die politische Frontstellung ist jedoch klar gezogen.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.