Der suspendierte Göttinger Landrat Marcel Riethig (SPD) will trotz laufenden Disziplinarverfahrens erneut für das Amt kandidieren – und das voraussichtlich gegen eine Kandidatin seiner eigenen Partei. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums, über die die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, kann der 2026 von Beschäftigten der Kreisverwaltung massiv kritisierte Verwaltungschef bei der Kommunalwahl am 13. September antreten und auch gewählt werden. Eine rechtskräftige Entscheidung im Disziplinarverfahren wäre dafür keine Voraussetzung.
Riethig war vom Innenministerium suspendiert worden, nachdem Ende Februar 2026 ein umfangreicher Beschwerdebrief aus der Kreisverwaltung bei der Kommunalaufsicht eingegangen war. Mehrere Führungskräfte, darunter drei Kreisräte, hatten das Schreiben unterzeichnet. Dem Brandbrief sollen rund 700 Seiten Belege zu 28 konkreten Vorwürfen beigefügt sein. Unter anderem ist von Vetternwirtschaft, Rechtsverstößen und einem „Klima der Angst“ im Kreishaus die Rede. Ein konkreter Fall betrifft demnach eine von Riethig angeblich eigenmächtig veranlasste Mieterhöhung für eine Berufsschule in Osterode.
Das Innenministerium sieht Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen und leitete ein Disziplinarverfahren ein. Gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung. Einige der Vorwürfe hat das Ministerium inzwischen zurückgewiesen; in anderen Punkten dauern die Prüfungen an. Riethig selbst weist die Anschuldigungen als verfälscht und unvollständig zurück. Er betont, er habe sich „immer an Recht und Gesetz gehalten“ und führt seine Suspendierung vor allem auf seinen Führungsstil zurück. Seine Entscheidungsfreudigkeit und das Verständnis, dass ein von Bürgerinnen und Bürgern gewählter Verwaltungschef auch Entscheidungen treffen dürfe, werde nicht von allen geteilt, sagte er der dpa. In den Auseinandersetzungen sieht er auch eine kulturelle Debatte über Führung in der öffentlichen Verwaltung.
Politisch hat der Fall bereits Konsequenzen: Zwischenzeitlich zog Riethig seine Landratskandidatur für die SPD zurück, blieb aber Parteimitglied. Nun will er als unabhängiger Bewerber antreten – im Widerspruch zu den Statuten seiner Partei. Sollte er die Wahl gewinnen, hätte dies nach Darstellung des Innenministeriums zunächst keine Auswirkungen auf das laufende Disziplinarverfahren. Riethig könnte zwar erneut zum Landrat gewählt werden, bliebe jedoch so lange suspendiert, wie das Verfahren nicht abgeschlossen ist oder das Ministerium die Suspendierung nicht aufhebt. Welche juristischen Detailfragen sich daraus ergeben, müsse von Juristen geklärt werden, sagte Riethig laut dpa.

An der Autobahn A73 im Landkreis Coburg beginnt in Kürze ein größeres Infrastrukturprojekt des Bundes. Nahe der Ortschaft Drossenhausen, nur wenige Kilometer von der Grenze zwischen Bayern und Thüringen entfernt, entsteht eine neue Tank- und Rastanlage. Die ersten Bauarbeiten sind für April vorgesehen. Bauherr ist die Autobahn GmbH des Bundes, die das Vorhaben als Antwort auf eine bestehende Versorgungslücke auf dieser wichtigen Nord-Süd-Achse einordnet.
Nach Angaben der Autobahn GmbH gibt es auf dem mehr als 140 Kilometer langen Abschnitt der A73 zwischen der Landesgrenze im Norden und der Tank- und Rastanlage Feucht an der A9 im Süden bislang keine weitere Raststätte mit Tankstelle. Das Bundesfernstraßengesetz schreibt jedoch vor, dass Tank- und Rastanlagen in Abständen von 50 bis 80 Kilometern zur Verfügung stehen müssen. Mit der neuen Anlage soll dieser gesetzliche Standard auf dem betroffenen Abschnitt wieder erfüllt werden.
Die Planung sieht vor, in Fahrtrichtung Suhl eine voll ausgestattete Tank- und Rastanlage zu errichten, während auf der Gegenseite in Richtung Nürnberg ein Parkplatz mit Toilettengebäude entsteht. Beide Seiten sollen über eine Brücke miteinander verbunden werden. Insgesamt sind 87 Stellplätze für Pkw und 48 für Lastwagen vorgesehen, ergänzt um Flächen für Busse, Fahrzeuge mit Anhänger sowie für Groß- und Schwertransporte. Die Autobahn GmbH beziffert die geschätzten Baukosten auf 30,1 Millionen Euro. Gebaut wird nach eigenen Angaben ausschließlich auf bundeseigenen Flächen, zusätzlicher privater Flächenerwerb ist nicht nötig.
In der Region war das Projekt über Jahre umstritten. Besonders Naturschützer und lokale Initiativen warnten vor möglichen negativen Folgen für Umwelt und Landschaft. Nach Erteilung des Baurechts ist der organisierte Widerstand allerdings beendet worden. Mit dem jetzt anstehenden Baubeginn setzt der Bund das Vorhaben nun um, das sowohl die Versorgung der Autofahrer als auch die Logistik auf der A73 langfristig verbessern soll.