
Die Bundesregierung hat die geplante Übernahme des Hamburger Logistikunternehmens Zippel durch die chinesische Staatsreederei Cosco untersagt und damit eine weitere chinesische Beteiligung in der deutschen Hafen- und Transportlogistik gestoppt. Cosco wollte 80 Prozent an der Zippel-Gruppe erwerben, während Geschäftsführer Axel Plaß nach eigenen Angaben 20 Prozent behalten und weiter die Geschäfte führen wollte. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, nun einen formellen Untersagungsbescheid zu erlassen.
Als Begründung verwies das Ministerium auf Sicherheitsbedenken. Der Einstieg von Cosco hätte nach Einschätzung der Bundesregierung bestehende Abhängigkeiten vertieft und die Stabilität der Lieferketten in Deutschland und der Europäischen Union beeinträchtigen können. Deutschland sei als größte Volkswirtschaft Europas grundsätzlich offen für ausländische Investitionen, hieß es weiter. Es könne jedoch Vorhaben geben, die Risiken für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung bergen. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung bilden das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung, die Prüfungen und Verbote solcher Transaktionen ermöglichen.
Zippel transportiert Container und Stückgut – darunter Paletten, Maschinen und Möbel – von den Seehäfen Hamburg und Bremerhaven zu Industrie- und Handelszentren in Ostdeutschland sowie ins europäische Ausland. An Terminals in Berlin, Schkopau (Sachsen-Anhalt) und Elsterwerda (Brandenburg) hält das Unternehmen laut einem Bericht des „Handelsblatts“ Umschlagsanteile zwischen 35 und 90 Prozent. Zippel befördert Waren per Bahn, Schiff und Lastwagen und beschäftigt rund 350 Mitarbeiter.
Cosco zählt gemessen am Transportvolumen zu den größten Reedereien weltweit und ist bereits mit 24,99 Prozent am Hamburger Containerterminal Tollerort beteiligt. Dieser Einstieg hatte 2022 in der damaligen Bundesregierung zu intensiven politischen Debatten geführt; am Ende wurde ein Anteil knapp unterhalb der 25-Prozent-Schwelle erlaubt. Während das Bundeskartellamt den Erwerb der Zippel-Anteile im Februar aus wettbewerbsrechtlicher Sicht passieren lassen wollte, meldete der Verfassungsschutz im weiteren Verfahren Sicherheitsbedenken an. Zippel-Chef Plaß erklärte, er nehme den Beschluss der Regierung zur Kenntnis, habe sich aber ein anderes Ergebnis gewünscht.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.