
Die Laura Privatstiftung, ein zentraler Vermögensbunker der Familie Benko, hat am Mittwoch, dem 11. März, beim Landesgericht Innsbruck einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht folgte diesem Antrag und bestellte Rechtsanwalt Stefan Geiler zum Insolvenzverwalter. Die erste Tagsatzung ist für den 18. Mai anberaumt und wird nicht öffentlich stattfinden.
Hintergrund des Insolvenzantrags sind zwei Schiedssprüche des Internationalen Schiedsgerichts (ICC) in Genf, die die Stiftung zur Zahlung von über 900 Millionen Euro inklusive Zinsen verpflichten. Der Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi hatte in einem dieser Verfahren etwa 700 Millionen Euro zugesprochen erhalten, nachdem er Signa Verletzungen von Finanzierungsvereinbarungen vorgeworfen hatte. Die Laura Privatstiftung erklärte, dass gegen diese Schiedssprüche keine ausreichenden Erfolgschancen für Rechtsmittel bestehen.
Die Stiftung, die im Dezember 2006 von René Benko und seiner Mutter Ingeborg Benko gegründet wurde, verfügte über Vermögenswerte von rund 300 Millionen Euro. Dazu zählten Zinshäuser in Ostdeutschland, zahlreiche Liegenschaften in der Region Innsbruck sowie die luxuriöse Villa in Innsbruck-Igls, deren Wert auf bis zu 80 Millionen Euro geschätzt wird. Die Stiftung galt jahrelang als wichtiger Teil des Familienvermögens.
Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, erklärte, dass die Vorstände der Laura Privatstiftung sich gegen einen weiteren Rechtszug entschieden haben, der mit hohen Kosten verbunden gewesen wäre. Neben der Laura Privatstiftung sind auch weitere Gesellschaften der Signa-Gruppe und die Familie Benko Privatstiftung von den Schweizer Schiedssprüchen betroffen, über die bereits Insolvenzverfahren in Österreich eröffnet wurden.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.