
Der deutsche Arbeitsmarkt ist im März nur verhalten in die übliche Frühjahrsphase gestartet. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen sank zwar gegenüber Februar um 49.000 auf 3,021 Millionen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg mitteilte. Damit bleibt die Arbeitslosigkeit aber weiter oberhalb der psychologisch wichtigen Marke von drei Millionen und liegt zudem um 54.000 Personen höher als vor einem Jahr. Die nicht saisonbereinigte Arbeitslosenquote verringerte sich im Monatsvergleich leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent.
Bereinigt um saisonale Einflüsse ergibt sich ein Bild der Stagnation. Laut BA blieb die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen im März auf dem Niveau des Vormonats, nachdem sie im Februar noch um 1.000 Personen gestiegen war. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote verharrte bei 6,3 Prozent und entsprach damit den Erwartungen von Volkswirten, die im Vorfeld mit einem moderaten Anstieg der Arbeitslosenzahl gerechnet hatten.
BA-Chefin Andrea Nahles sprach von einem Start in die Frühjahrsbelebung „ohne nennenswerten Schwung“. Das spiegelt sich auch in der Unterbeschäftigung wider, die neben der registrierten Arbeitslosigkeit auch Teilnehmer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und kurzfristig Arbeitsunfähige umfasst. Diese Kennziffer blieb im März unverändert bei 3,690 Millionen und signalisiert, dass sich die Gesamtbelastung des Arbeitsmarktes bislang kaum verringert.
Zusätzliche Hinweise auf die angespannte Lage liefert die Entwicklung der Kurzarbeit. Zwischen dem 1. und 25. März meldeten Unternehmen für rund 38.000 Beschäftigte Kurzarbeit an. Tatsächlich in Anspruch genommen wurde Kurzarbeitergeld im Januar für 136.000 Beschäftigte, 6.000 weniger als im Vormonat. Trotz dieses Rückgangs zeigt die weiterhin relevante Nutzung von Kurzarbeit, dass viele Betriebe auf konjunkturelle Unsicherheiten reagieren und ihre Personalkapazitäten vorsichtig anpassen.

Der Karfreitag gilt in Deutschland als sogenannter stiller Feiertag – doch still ist vor allem die Leinwand. Öffentliche Filmvorführungen stehen an diesem Tag unter besonderen Auflagen, viele Titel sind ohne spezielle Feiertagsfreigabe tabu. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, das Grundprinzip ist jedoch ähnlich: Der staatliche Schutz des christlichen Trauer- und Gedenktags schränkt das reguläre Freizeitangebot spürbar ein. Daran entzündet sich seit Jahren Kritik von Verbänden, die eine striktere Trennung von Staat und Kirche fordern.
In Nordrhein-Westfalen hat der Düsseldorfer Aufklärungsdienst diese Auseinandersetzung nun erneut zugespitzt. Der Verein setzte in Düsseldorf per Ausnahmegenehmigung des zuständigen Regierungspräsidenten die Vorführung der Monty-Python-Satire „Das Leben des Brian“ an Karfreitag durch. Der 1979 erschienene Film, der die Zeit Jesu humorvoll aufs Korn nimmt, hat sich zum Symbol im Kampf gegen das Feiertagsrecht entwickelt. Für Vereinsvertreterin Ricarda Hinz ist die Vorstellung weniger Provokation als politisches Statement. In einer Stadt, in der nach Angaben des Vereins die Mehrheit der Bevölkerung keiner christlichen Kirche mehr angehört, sei ein Aufführungsverbot „weder zeitgemäß noch akzeptabel“.
Hinz und Gleichgesinnte sehen in den Verboten einen Eingriff in die individuelle Freizeitgestaltung und eine einseitige Bevorzugung religiöser Normen. Das Zeigen einer Satire am Karfreitag stelle keine Störung der Religionsausübung dar, argumentiert sie. Ihr Leitmotiv bringt Hinz in einem Satz auf den Punkt: „Ich lass dich beten, lass du mich lachen.“ Damit zielt die Initiative weniger auf einzelne Gläubige als auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich trotz gesellschaftlicher Veränderungen seit Jahrzehnten nur punktuell verändert haben.
Kirchliche Stimmen halten dagegen. Der Münchner katholische Pfarrer Rainer Maria Schießler betont die besondere Bedeutung der Kar- und Ostertage für seine Kirche. Er plädiert ebenfalls für gegenseitige Rücksichtnahme, interpretiert diese jedoch anders: Einschränkungen an stillen Feiertagen seien angemessen, weil sie Raum für Besinnung schaffen könnten – auch für Menschen ohne feste Kirchenbindung. Aus seiner Sicht können Tage der Ruhe ein verbindendes Element in einer zunehmend fragmentierten Gesellschaft sein, während „Gewaltfilme oder unpassende Veranstaltungen“ an solchen Terminen nicht in die Zeit passten.
Zwischen diesen Positionen verläuft eine Konfliktlinie, die weit über einen einzelnen Kultfilm hinausreicht. Auf der einen Seite steht der Anspruch religiöser Gemeinschaften auf gesetzlichen Schutz ihrer Feiertage, auf der anderen das Interesse einer säkularer werdenden Bevölkerung an freien, weltlichen Angeboten – auch am Karfreitag. Die Düsseldorfer Ausnahme für „Das Leben des Brian“ zeigt, wie stark Gerichte und Behörden im Einzelfall abwägen müssen. Ob solche Einzelfalllösungen künftig häufiger werden oder den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, die Feiertagsgesetze grundlegend zu überarbeiten, bleibt vorerst offen.