Auswirkungen des Iran-Kriegs auf deutsche Konjunktur: Merz hofft auf zeitliche Begrenzung

10.03.2026


Angesichts wachsender Ungeduld in der Wirtschaft hat Bundeskanzler Friedrich Merz Tempo bei Reformen versprochen. Der CDU-Politiker sagte nach einem Treffen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft in München, er teile die Befürchtungen, dass Deutschland insbesondere durch die sehr hohen Arbeitskosten Arbeitsplätze verlieren könnte. Deswegen müssten die Arbeitskosten gesenkt werden.

Der Beitrag, den die Bundesregierung leisten könne, seien Reformen der Sozialsysteme, um die hohen Arbeitskosten durch Sozialversicherungsbeiträge in den Griff zu bekommen und tendenziell möglichst auch zu senken. Merz betonte, dass dafür nicht mehr sehr viel Zeit bleibe und diese Reformen in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden müssten. Die Bundesregierung hat bereits Kommissionen, beispielsweise zur Reform der Rente, eingesetzt.

Handwerkspräsident Jörg Dittrich sprach von einem hohen Reformdruck und der Notwendigkeit, in Deutschland wieder ein selbsttragendes Wachstum zu schaffen. Das für 2026 erwartete Wachstum komme zu großen Teilen von staatlichen, schuldenfinanzierten Milliardenausgaben zur Modernisierung der Infrastruktur. Dittrich sagte, er höre in Handwerksbetrieben immer wieder den Satz: 'Die Hütte brennt an vielen Stellen.'

Merz wies darauf hin, dass es Anzeichen dafür gebe, dass die Konjunktur langsam Fahrt aufnehme, getragen von staatlichen Impulsen. Dies reiche aber nicht aus. Mit Blick auf die Folgen des Iran-Kriegs sagte der Kanzler, wenn der Konflikt zeitlich begrenzt bleibe, dürften sich die Auswirkungen auf die Konjunktur in Deutschland in Grenzen halten.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.