
Mehr als eine Million Menschen in Bayern leiden unter krankhaftem Übergewicht, was das Gesundheitssystem des Freistaats erheblich belastet. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bezifferte die jährlichen Kosten für Adipositas auf geschätzte 197 Millionen Euro. Im Jahr 2024 waren rund 1,1 Millionen gesetzlich Versicherte von dieser chronischen Erkrankung betroffen, wie das Ministerium mitteilte.
Die Zahlen zeigen ein deutliches Bild in der Bevölkerung. Laut dem jüngsten Mikrozensus gelten etwa 15 Prozent der Erwachsenen in Bayern als stark übergewichtig, weitere 35 Prozent als übergewichtig. Seit 2009 ist dieser Anteil leicht angestiegen. Bei Kindern sind die Werte ebenfalls besorgniserregend: Bei der Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2023/24 wurden 3,6 Prozent der Kinder als stark übergewichtig eingestuft, weitere 4,9 Prozent als übergewichtig.
Adipositas bringt erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich. Die Erkrankung gilt als Risikofaktor für Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bestimmte Krebsleiden. Zudem geht sie mit einem höheren Sterblichkeitsrisiko und einer reduzierten Lebenserwartung einher. Gesundheitsministerin Gerlach betonte, dass starkes Übergewicht nicht nur eine körperliche, sondern auch eine psychische Belastung für Betroffene darstellt.
Um der Entwicklung entgegenzuwirken, setzt die bayerische Regierung auf Prävention. Mit einem "Masterplan Prävention für Bayern" sollen Übergewicht und Adipositas verringert werden. Gerlach erklärte, dass ausreichend Bewegung und eine ausgewogene Ernährung bereits im frühen Kindesalter wichtig seien. Der Plan zielt darauf ab, die Gesundheitskosten zu senken und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.